Zunächst einig grundsätzliche Ausführungen zu den Besteuerungsgrundlagen an der Schnittstelle zum Gesellschafts- bzw. Handelsrecht:
Kapitalausstattung | Faustregel: Eigenkapitalüberdeckung von 6:1 |
Rekonstruierungen (Transfer von Beteiligungen innerhalb des Konzerns) |
Transfer von Beteiligungen zu Tochtergesellschaften steuerneutral möglich |
Fusionen | steuerneutral zulässig, sofern Vermögenswerte in der Schweiz bleiben |