Grundsätze
Zunächst einig grundsätzliche Ausführungen zu den Besteuerungsgrundlagen an der Schnittstelle zum Gesellschafts- bzw. Handelsrecht:
| Kapitalausstattung | Faustregel: Eigenkapitalüberdeckung von 6:1 |
| Rekonstruierungen (Transfer von Beteiligungen innerhalb des Konzerns) |
Transfer von Beteiligungen zu Tochtergesellschaften steuerneutral möglich |
| Fusionen | steuerneutral zulässig, sofern Vermögenswerte in der Schweiz bleiben |







