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Grundsätze

Zunächst einig grundsätzliche Ausführungen zu den Besteuerungsgrundlagen an der Schnittstelle zum Gesellschafts- bzw. Handelsrecht:

Kapitalausstattung Faustregel: Eigenkapitalüberdeckung von 6:1
Rekonstruierungen
(Transfer von Beteiligungen innerhalb des Konzerns)
Transfer von Beteiligungen zu Tochtergesellschaften steuerneutral möglich
Fusionen steuerneutral zulässig, sofern Vermögenswerte in der Schweiz bleiben

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